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Aufstellung des brandenburgischen Marinier-Corps

Einerseits bedurften sowohl die brandenburgischen Schiffe bei den Fahrten nach Übersee, als auch die zwischenzeitlich gegründeten Niederlassungen der militärischen Sicherung. 1681 forderte daher der brandenburgische Marine-Direktor Benjamin Raule vom Großen Kurfürsten die Aufstellung einer 150 Mann starken Marine-Compagnie. 1682 äußert er sogar, diese notfalls auf eigene Rechnung aufzustellen.

Aufgrund von inneren Wirren in Ostfriesland engagierte sich der Große Kurfürst als Vorsitzender des westfälischen Reichskreises vor Ort und versuchte seinen Machtanspruch gegen den Einfluss der Niederlande durchzusetzen. Während die Niederlande die Landesherrin unterstützten, unterstützte Brandenburg die Stände und die Stadt Emden. Nach dem militärischen Eingreifen 1682 und der Errichtung einer dauerhaften Garnison in Emden und Greetsiel, kam es nach der vertraglichen Regelung vom 17. Juli 1683 zur endgültigen Regelung der militärischen Besatzung durch Aufgreifen der Vorschläge des Großen Kurfürsten am 25. Januar 1684 zur Aufstellung einer Compagnie de Marine.

Die Hauptaufgabe des brandenburgischen Marinier-Corps bestand - auch wenn es nie in einem Reglement oder Schreiben auftaucht - in der Durchsetzung brandenburgischer Ansprüche in Ostfriesland. So erfolgte das Eingreifen in Ostfriesland aufgrund landespolitischer Notwendigkeiten, nicht aus kolonialpolitischen Gründen.

Um den Anforderungen der Marine gerecht zu werden, wurden Kontingente des Marinier-Corps aufgrund ihres militärischen und ihres seemännischen Wissens an Bord der nach Übersee entsandten Schiffe detachiert. Dort hatten sie vordringlich die militärische Sicherung durchzuführen und notfalls beim seemännischen Dienst zu unterstützen.
Aufgrund der exponierten Lage der überseeischen Besitzungen, waren diese besonders gefährdet. Um sie gegen Übergriffe der europäischen Konkurrenten und der afrikanischen Bevölkerung zu schützen, wurden daher kleinere Kontingente in die Besitzungen detachiert. Dies traf aber nur auf Großfriedrichsburg und Arguin zu.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
   
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