Die Reglements der Marine-InfanterieDie beiden brandenburgischen Einheiten, das Marinier-Regiment von Bolsey und das Marinier-Corps, waren regiments- und bataillonsstarke Einheiten. Ersteres wurde - wie im späteren 17. Jahrhundert üblich - durch einen "freien" Kommandeur aufgestellt und unterlag damit keinen Reglements. Letzteres hingegen war Bestandteil des brandenburgischen Heeres und unterlag - mit Durchsetzen der Suprematie des brandenburgischen Herrschers - dessen Anweisungen. Diese wurden ab 1714 mit den "Reglements für die Infanterie" zur geltenden königlichen Norm. Der preußisch-deutschen Marine-Infanterie oblagen folgende Aufgaben:
Folglich wurde die Marine-Infanterie schwerpunktmäßig nach den Exerzier-Reglements der Infanterie und darüber hinaus auch im Rudern, Geschützdienst (seit 1884) sowie im Kolonialdienst ausgebildet. Die Infanterie-Ausbildung wurde in einer jährlichen Inspektion, zunächst durch einen Brigade-Kommandeur der Infanterie, ab 1889 durch den Inspekteur der Marine-Infanterie durchgeführt. |
||||||